Aufgrund der aktuellen Corona Situation geänderte Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. von 9.00 - 17.00 Uhr
Sa. von 10.00 - 13.00 Uhr
Nach den neuen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz, hat das Land NRW die Corona-Schutzverordnung angepasst. Darin wird eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Ladenlokalen und ÖPNV festgelegt. Als medizinische Masken gelten laut Verordnung sogenannte : OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN95/N95-Masken.
Nicht mehr erlaubt sind : Alltagsmasken, Schals, Tücher und andere textile Mund-Nasen-Bedeckungen.